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Reglement (Stand: v2.3 - 15. Sept 2025)

§1 Startnummer
Die Startnummer muss an der Brust, am Bauch oder Rücken getragen werden und unbedingt während des ganzen Wettbewerbes vollständig und gut sichtbar sein. Sie muss also immer am äußersten Kleidungsstück getragen werden (darf auch am Rucksack befestigt werden). Die Startnummer wird niemals abgenommen, außer es kommt zu einem Zwischenfall – bei Nichtbefolgung einer Anweisung – mit einem Verantwortlichen der Veranstaltung.

 

§2 Teilweise Selbstversorgung

Der Wettkampf ist ein Einzelbewerb mit teilweiser Selbstversorgung zwischen den einzelnen Labestellen.
Im Besonderen ist folgendes zu beachten:

  • An den Verpflegungsstellen gibt es Getränke und Verpflegung. Wasser steht zum Füllen von Behältern und Wasserflaschen zur Verfügung.

  • Jeder Teilnehmer und Teilnehmerin sollte beim Verlassen der Verpflegungsstelle dafür sorgen, dass er bzw. sie genug Getränke bis zur nächsten Labestelle bei sich hat.

  • Persönliche Hilfestellung ist durch die Begleiter bzw. Betreuer NUR an den Labestellen erlaubt.

  • Jede professionelle Hilfeleistung (durch Berufstrainer, Arzt oder sonstige medizinisch ausgebildete Personen) ist streng untersagt.

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§3 Streckenmarkierung
Die Strecke ist deutlich sichtbar durch gelbe Schilder mit der Aufschrift "Rosalia Rundwanderweg" markiert.

Öffentliche Straßen sind nicht gesperrt und nicht gesondert gesichert, bei Benützung öffentlicher Straßen und Güterwege ist die allgemeine Straßenverkehrsordnung strikt einzuhalten.
ACHTUNG: Gehen Sie zurück, wenn Sie keine Markierung mehr sehen!
Folgen Sie den markierten Wegen, nehmen Sie keine Abkürzungen!

Es werden für alle Strecken die entsprechenden GPS (.gpx) Daten zum Download auf der Homepage zur Verfügung gestellt. 

 

§4 Wertungen

Die Wertung für die Ergebnislisten erfolgt getrennt nach Damen und Herren.

Die ersten drei Plätze jedes Bewerbes werden mit Sachpreisen prämiert.

 

§5 Sicherheit und ärztliche Hilfe
Jeder Läufer und Läuferin, der Schwierigkeiten hat oder ernstlich verletzt ist, kann um Hilfe bitten:

  • indem er/sie eine Labestelle aufsucht

  • indem er/sie andere Läufer bittet eine Labestelle aufzusuchen und für Hilfe zu sorgen.

  • Jeder Läufer bzw. Läuferin muss einem anderen, sich in Gefahr befindenden Teilnehmenden helfen und die Rettungsmannschaften verständigen.

Vergessen Sie nicht, dass verschiedene Umstände, die mit dem Umfeld und dem Bewerb verbunden sind, das Eintreffen der Hilfe verzögern können. Ihre Sicherheit kann in diesem Fall von den Dingen abhängen, die Sie bei sich tragen.
Die Rettungskräfte sind berechtigt:

  • Teilnehmende, die unfähig sind den Wettkampf fortzusetzen, aus dem Bewerb zu nehmen (indem sie die Startnummer entwerten)

  • Teilnehmende, die in Gefahr sind, mit den Mitteln zu evakuieren, die sie für geeignet halten

  • Teilnehmende in ein Krankenhaus einzuliefern, falls es ihr Zustand erfordert. Die Kosten für den Einsatz spezieller Evakuierungsmittel müssen vom Betroffenen getragen werden. Es ist die Aufgabe des Evakuierten, ein Ansuchen um Rückvergütung der Kosten bei seiner Unfallversicherungsgesellschaft vorzulegen.

 

§6 Wettkampfabbruch und Rücktransport
Ein Teilnehmender darf, außer bei Verletzung, den Wettkampf nur an Kontrollstellen in den Labstellen abbrechen. Er bzw. sie muss in diesem Fall den Verantwortlichen der Organisation informieren, der die Startnummer entwertet.
Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin behält seine bzw. ihre ungültige Startnummer, denn sie ermöglicht ihm bzw. ihr die Benutzung und den Zugang zu Hilfsposten und Verpflegung.
Der Rücktransport wird gemeinsam mit dem Verantwortlichen der Organisation entschieden und ist nur bei den Labestellen möglich.
Im Falle einer Aufgabe des Teilnehmenden ist dieser verpflichtet, dies einem Verantwortlichen der Organisation bekannt zu geben. Wird dieser Punkt missachtet sind etwaige Suchkosten von der TeilnehmerIn zu tragen. 

Der Teilnehmende ist von diesem Zeitpunkt an nicht mehr unter Kontrolle des Veranstalters.

 

§7 Anmeldegebühr

Die Anmeldung wird erst nach Bezahlung des Startgeldes gültig.

Die jeweiligen Anmeldegebühren finden Sie bei der Anmeldung.

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§8 Anmelderücktritt
Jeder Anmelderücktritt muss per E-Mail (info@rosaliatrailchallenge.at) oder eingeschriebenen Brief bekannt gegeben werden. Telefonisch oder per Fax ist eine Rücktrittserklärung nicht möglich. Die Rückerstattung der Anmeldegebühr erfolgt nach folgendem Schema:

Vor dem 31. Dezember 2024 ==> 60 %

Nach dem 1. Jänner 2025 findet keine Rückvergütung mehr statt.

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§8.1 Verschiebung und Absage

Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Sollte eine Absage der Veranstaltung notwendig sein (z.B.: höhere Gewalt, Sturm, Katastrphenalarm,...) so kann jeder Teilnehmer/Teilnehmerin den Startplatz für den nächsten Austragungstermin behalten oder bereits bezahlte Anmeldgebühren auf Wunsch zurückerstattet bekommen.

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§9 Ummeldung

Eine Ummeldung auf einen anderen Bewerb ist jederzeit gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,- möglich.

 

§10 Umweltschutz

Die Achtung der Umwelt und des Ökosystems ist uns extrem wichtig: Das Wegwerfen von Müll entlang der Strecke ist streng untersagt. Müll kann bei den Verpflegungsstellen entsorgt werden. Die Strecke verläuft ausschließlich auf markierten Wegen, die nicht verlassen werden dürfen.

 

§11 Strafen und Disqualifikation

Die Wettkampfleitung und RTC-Officials können Strafen gemäß folgender Tabelle mit sofortiger Wirkung oder nach dem Wettkampf verhängen: 

 

  • Betreuung oder Verpflegung durch eine nicht am Wettkampf teilnehmenden Person (außerhalb der autorisierten Zonen bei Verpflegungsstellen)

Strafe: +30 Minuten

  • Abkürzungen oder Verlassen der vorgegebenen Strecke

Strafe:10 Minuten bis Disqualifikation

  • Ablehnung Kontrolle Pflichtausrüstung (vor, während und nach dem Wettkampf)

Strafe:Disqualifikation

  • Fehlen (von Teilen) des obligatorischen Materials

Strafe: 5 Minuten bis Disqualifikation

  • Absichtliches Wegwerfen von Abfällen durch einen Läufer bzw. Läuferin oder einen seiner Begleiter außerhalb der Verpflegungsstellen

Strafe: 1 Stunde bis Disqualifikation

  • Unterlassung jeglicher Hilfeleistung an anderen Personen in Schwierigkeiten (Läufer und Läuferinnen und nicht am Wettkampf teilnehmende Personen)

Strafe: 1 Stunde - Disqualifikation

  • Unsportliches oder respektloses Verhalten gegenüber anderen Personen

Strafe: 1 Stunde

  • Schwindel (Verwendung von Verkehrsmitteln, Startnummerntausch etc.)

Strafe: Disqualifikation

  • Nichtdurchlaufen eines Kontrollposten

Strafe: Entscheid Rennleitung

  • Nichtbeachtung einer Anweisung des Veranstalters, Streckenchefs, Postenchefs, Arztes oder Sanitäters

Strafe: Disqualifikation

  • Ablehnung einer Dopingkontrolle

Strafe: Der Läufer bzw. die Läuferin wird bestraft wie im Falle eines positiven Dopingbefundes

 Jedes andere im Reglement fehlende Vergehen, wird gemäß Entscheid der Rennleitung bestraft. Bei Disqualifikation erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.

 

§12 Versicherung
Haftpflichtversicherung:
Der Veranstalter schließt für die Dauer des Wettkampfes eine Haftpflichtversicherung ab. Diese Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen seiner Verantwortung und jene seiner Mitarbeitenden.
Individuelle Unfallversicherung:
Jeder Teilnehmer und Teilnehmerin muss eine persönliche Unfallversicherung besitzen, die auch eventuelle Suchaktionen einschließt. Eine solche Versicherung kann bei jeder beliebigen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.
Evakuierungen mit dem Helikopter sind kostenpflichtig. Die Art der Evakuierung wird vom Veranstalter bzw. von den Rettungskräften gewählt, die in erster Linie die Sicherheit des Läufers und der Läuferin in Betracht ziehen.

Für den Fall meiner Teilnahme an einem Lauf/Wanderung im Rahmen der „Rosalia Trail Challenge“ erkenne ich den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art (auch Diebstähle und Sachschäden) an. Ich werde weder gegen den Veranstalter, der Gemeinde und Sponsoren der Laufveranstaltung noch gegen die mitwirkenden Vereine, Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme an der Laufveranstaltung entstehen könnten. Jeder Teilnehmer hat selbst für Versicherungsschutz zu sorgen.

 

§13 Individuelle Sponsoren
Die Läufer und Läuferinnen mit eigenen Sponsoren dürfen die Logos ihrer Sponsoren nur so anbringen, dass die Startnummer oder Partnerlogos des Veranstalters nicht verdeckt werden.

 

§14 Bilderrechte
Jeder Teilnehmende verzichtet ausdrücklich auf jegliches Bildervorrecht während des Bewerbes, sowie alle Beschwerden gegenüber dem Veranstalter und dessen Partnern bezüglich der Verwendung von Bildern.
Jede Veröffentlichung zu diesem Ereignis oder der Gebrauch der Bilder dieser Veranstaltung muss mit Respekt gegenüber diesem Ereignis und der eingetragenen Marke geschehen und mit der Zustimmung des offiziellen Veranstalters.

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